- Bezeichnung
- Antrag Fischereischein Ausstellung (Entwurf)
- Schlüssel
- D17000179V1.1
- Alternative Bezeichnung
- Antrag Fischereischein Ausstellung
- Version
- 1.1
- Geändert am:
- 15.05.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Antrag Fischereischein Ausstellung
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D17000179V1.1
- Versionshinweise
- 12.12.2023
- Definition
- Wenn Sie in Schleswig-Holstein angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein, den Sie bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde beantragen können.
- Handlungsgrundlagen
- §§ 26,27 Landesfischereigesetz (LFischG) - letzte Änderung 17.03.2022 ; §§ 2,4,8 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) - letzte Änderung 22.09.2021
- Bezeichnung
- Antrag Fischereischein Ausstellung
- Herausgeber
- Temporäres FIM-System im Rahmen der OZG-Umsetzung
- Status gesetzt durch
- Oberste Fischereibehörde MLLEV
- Status (Katalog)
- Entwurf*
- Status gesetzt am
- 13.12.2023
- Veröffentlicht am
- 13.12.2023
- Zuletzt geändert am
- 15.05.2024
Bibliothekseintrag
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