- Bezeichnung
- Anzeige von verantwortlichen Personen - Namhaftmachung / Bestellung (methodisch freigegeben)
- Schlüssel
- D17000429V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Anzeige von verantwortlichen Personen - Namhaftmachung / Bestellung
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 15.05.2024
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Anzeige von verantwortlichen Personen - Namhaftmachung / Bestellung
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D17000429V1.0
- Definition
- Verantwortliche Personen im Sinne des Bergrechts sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, ist der Unternehmer unmittelbar verantwortlich. Wenn eine verantwortliche Personen in einem Betrieb bestellt wird, muss das der zuständigen Bergbehörde unverzüglich mitgeteilt werden. Dabei müssen die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschrieben werden und die Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen. Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.
- Handlungsgrundlagen
- § 60 (2) BBergG (Bundesberggesetz)
- Bezeichnung
- Anzeige von verantwortlichen Personen - Namhaftmachung / Bestellung
- Herausgeber
- Temporäres FIM-System im Rahmen der OZG-Umsetzung
- Status gesetzt durch
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
- Status (Katalog)
- methodisch freigegeben*
- Status gesetzt am
- 22.11.2022
- Veröffentlicht am
- 22.11.2022
- Zuletzt geändert am
- 15.05.2024
Bibliothekseintrag
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