Bundeszentralregisterauszug des/der Antragstellenden (Führungszeugnis)
F05011043• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 PrüfVO NRW
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie einen Bundeszentralregisterauszug, d.h. ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) beantragt?
Ausgabe: Bundeszentralregisterauszug des/der Antragstellenden (Führungszeugnis)
Ausgabe: Bundeszentralregisterauszug des/der Antragstellenden (Führungszeugnis)
Eingabe: Die Auskunft/Auskünfte ist/sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h. sie wird/werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Behörde sowie den Verwendungszweck „Anerkennung als Prüfsachverständiger“ angeben. Achten Sie bitte auf die korrekte Belegart (Belegart O).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden