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O


Online-Dienst

Als Online-Dienst wird eine elektronisch angebotene bzw. digital verfügbare Verwaltungsleistung verstanden. Berücksichtigt werden in dieser Übersicht zukünftig geplante, aktuell in der Entwicklung befindliche oder bereits fertige Dienste. Diese Services entsprechen mindestens Reifegrad 2 der Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen: Das heißt, eine Online-Beantragung ist grundsätzlich möglich. Online Services, die aus dem OZG-Programm heraus entwickelt wurden und für eine Nachnutzung durch andere Länder und Kommunen nach dem Modell „Einer für alle“ bereitstehen, können zusätzlich auf dem Marktplatz der Nachnutzung aufgeführt werden.

 

Quelle: OZG Leitfaden, Begriffe (https://leitfaden.ozg-umsetzung.de/terms/all)

Organisationseinheiten

Organisationseinheiten sind im föderalen Informationsmanagement Akteure, die im Kontext einer Leistung oder eines Online-Dienstes eine Rolle einnehmen.

Organisationseinheiten können in diesem Sinne somit

  • Rechtspersonen, also
    • Natürliche Personen (z.B. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure)
    • Juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Gebietskörperschaften)
    • Juristische Person des privaten Rechts (z.B. TÜV Rheinland)
  • Personengesellschaften

oder deren Organe/Teile, wie Behörden, Abteilungen oder Funktion (z.B. Beauftragter für Arbeitssicherheit) sein.

Die Liste der Rollen, die eine Organisationseinheit zu einer Leistung/einem Online-Dienst innerhalb des FIM-Bausteins Leistungen einnehmen kann und welche Aufgaben/Charakteristika damit verbunden sind, wird in den FIM-Qualitätskriterien definiert und kontinuierlich weiterentwickelt.

OZG-Referenzinformationen

OZG-Referenzinformationen sind Referenzinformationen, die auf FIM-Stamminformationen basieren und eine nutzerfreundliche Zielvision für die digitale Inanspruchnahme einer Leistung darstellen. Das heißt, OZG-Referenzinformationen zu einer OZG-Leistung verdeutlichen, welche Anpassungen vorgenommen werden müssen, um nutzerfreundliche Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger und/oder Unternehmen online zur Verfügung zu stellen.

Sie können den geltenden Rechtsrahmen bewusst überschreiten. Sollten Rechtsänderungen erforderlich sein, sind sie möglichst präzise zu benennen, z.B. direkt an einzelnen Prozessschritten oder Datenfeldern

OZG-Referenzinformationen sind OZG-Referenzprozesse und OZG-Referenzdatenschemata.

Vgl. https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/service/faq/faq-node.html