Anschriftzone
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G60000092 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Ansprechpartner
Angaben zu einem Ansprechpartner, welcher von der handelnden Person in einem konkreten
Antrag eines wirtschaftlich Tätigen bzw. in einer konkreten Anzeige eines wirtschaftlich Tätigen
benannt wird für Rückfragen seitens der zuständigen Stelle.
G60000111 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 18.06.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Ansprechpartner (abstrakt, umfassend)
Angaben zu einem Ansprechpartner, welcher von der handelnden Person in einem konkreten
Antrag eines wirtschaftlich Tätigen bzw. in einer konkreten Anzeige eines wirtschaftlich Tätigen
benannt wird für Rückfragen seitens der zuständigen Stelle.
G60000177 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Ansprechpartner (wenig)
Angaben zu einem Ansprechpartner, welcher von der handelnden Person in einem konkreten
Antrag eines wirtschaftlich Tätigen bzw. in einer konkreten Anzeige eines wirtschaftlich Tätigen
benannt wird für Rückfragen seitens der zuständigen Stelle.
G60000225 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Antragsteller (abstrakt, umfassend)
Dies ist eine Rolle, welche die Datenfeldgruppen Natürliche Person, Juristische Person, Rechtsfähige Personengesellschaft und Sonstige Personenvereinigung einnehmen können.
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person oder juristische Person oder die rechtsfähige Personengesellschaft oder sonstige Personenvereinigung identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9 VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13 VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche Personen und juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G60000175 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Antragsteller - Juristische Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die juristische Person identifiziert, die bei der zuständigen
Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter
beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9
VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13
VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche Personen
und juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden
Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen
gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch
Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch
nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G60000172 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Antragsteller - Natürliche Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9 VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13 VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche und
juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G60000138 • Version 2.3 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Antragsteller - Rechtsfähige Personengesellschaft (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die rechtsfähige
Personengesellschaft identifiziert, die bei der zuständigen
Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter
beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9
VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13
VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche Personen
und juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden
Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen
gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch
Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch
nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G60000173 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Antragsteller - Sonstige Personenvereinigung (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die sonstige Personenvereinigung identifiziert, die bei der zuständigen
Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter
beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9
VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13
VwVfG.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche Personen
und juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden
Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen
gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch
Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch
nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
G60000174 • Version 1.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Anzeigender (abstrakt, umfassend)
Dies ist eine Rolle, welche die Datenfeldgruppen Natürliche Person, Juristische Person,
Rechtsfähige Personengesellschaft und Sonstige Personenvereinigung einnehmen können.
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person oder juristische Person oder die rechtsfähige
Personengesellschaft oder sonstige Personenvereinigung identifiziert, die bei der zuständigen
Stelle in eigener Sache eine Anzeige erstattet oder durch einen Vertreter erstatten lässt.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur sind nur natürliche
Personen und juristische Personen Anzeigende. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit
werden Personengesellschaften nicht als Anzeigende angesehen. Besonderheiten/
Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht.
G60000176 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Anzeigender - Juristische Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache eine Anzeige erstattet oder durch einen Vertreter erstatten lässt. In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur sind nur natürliche Personen und juristische Personen Anzeigende. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Anzeigende angesehen. Besonderheiten/ Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht.
G60000168 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Anzeigender - Natürliche Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen
Stelle in eigener Sache eine Anzeige erstattet oder durch einen Vertreter erstatten lässt.
In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur sind nur natürliche
Personen und juristische Personen Anzeigende. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit
werden Personengesellschaften nicht als Anzeigende angesehen. Besonderheiten/
Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht.
G60000148 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Anzeigender - Rechtsfähige Personengesellschaft (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die rechtsfähige Personengesellschaft identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache eine Anzeige erstattet oder durch einen Vertreter erstatten lässt. In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur sind nur natürliche Personen und juristische Personen Anzeigende. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Anzeigende angesehen. Besonderheiten/ Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht.
berücksichtigen.
Die konkrete Rechtsform der rechtsfähigen Personengesellschaft können mittels einer Codeliste angegeben werden.
G60000169 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Anzeigender - Sonstige Personenvereinigung (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird die sonstige Personenvereinigung identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache eine Anzeige erstattet oder durch einen Vertreter erstatten lässt. In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur sind nur natürliche Personen und juristische Personen Anzeigende. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Anzeigende angesehen. Besonderheiten/ Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht.
G60000170 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Augenfarbe Person
G60000144 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Auslandsanschrift
Eine Auslandsanschrift beinhaltet Angaben zu einer sich im Ausland befindlichen Adresse.
G60000007 • Version 0.3 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
inaktiv
Bankverbindung
Die Banverbindung beinhaltet die nötigen Angaben für eine Überweisung.
G60000014 • Version 0.3 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
inaktiv
Betriebsstätte
Dieses Kerndatenobjekt identifiziert einen Ort, an welchem eine wirtschaftliche Tätigkeit tatsächlich und grundsätzlich dauerhaft ausgeübt wird.
G60000189 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Effektiver Verwaltungssitz
Der effektive Verwaltungssitz ist - im Unterschied zum Sitz - der Ort, an dem sich die
Hauptverwaltung befindet und die Geschäfte tatsächlich geführt werden.
G60000118 • Version 3.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Eintragung
Diese Datenfeldgruppe fasst die Daten, mit welchen die Eintragung eines wirtschaftlich Tätigen bzw. einer wirtschaftlichen Tätigkeit in ein Register (Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister) oder in ein Verzeichnis (Stiftungsverzeichnis) identifiziert werden kann.
Die Eintragung kann auch in ein Register oder Verzeichnis erfolgen, welches in einem anderen Staat geführt wird.
Zwischen Rechtsform und Eintragung besteht ein Zusammenhang. Welche Eintragungsarten (Handelsregister A, Handelsregister B, Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Register im Ausland, Kraft Gesetz) für welche Rechtsformen zulässig sein können, wird als Information in der Codeliste der Rechtsformen mitgeführt (siehe Kapitel 4, Rechtsform-Codierung).
G60000114 • Version 3.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)