Familienstand
Hier werden Angaben zum Familienstand einer natürlichen Person zusammengefasst.
G60000011 • Version 0.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
inaktiv
Geburtsangaben
Unter "Geburtsangaben" werden geburtsbezogene Informationen zusammengefasst.
G60000010 • Version 0.2 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
inaktiv
Geburtsdatum (teilbekannt)
Dieses Feld beinhaltet das Geburtsdatum, also Tag, Monat und Jahr der Vollendung der Geburt.
G60000083 • Version 2.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Geburt (XUnternehmen)
Angaben zur Geburt einer natürlichen Person.
G60000186 • Version 1.0 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Gesellschafter (abstrakt, umfassend)
Dies ist eine Rolle, welche Natürliche Personen, Juristische Personen, Rechtsfähige Personengesellschaften und Sonstige Personenvereinigungen einnehmen können.
Mit dieser Rolle wird ein Gesellschafter einer Personengesellschaft gefasst.
In Abhängigkeit vom Verfahren kann eine weitere Qualifizierung der Gesellschafterrolle erforderlich sein:
• Persönlich haftender Gesellschafter: Ein persönlich haftender Gesellschafter (Vollhafter) ist ein Gesellschafter, der mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Das betrifft den Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG) sowie alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und einer offenen Handelsgesellschaft (oHG).
• Geschäftsführender Gesellschafter: Ein geschäftsführender Gesellschafter ist
Gesellschafter, für den zusätzlich zu seiner Beteiligung an der Gesellschaft im Gesellschaftervertrag die Geschäftsführungsbefugnis erteilt ist.
G60000121 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Gesellschafter - Juristische Person
Mit dieser Rolle wird ein Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft gefasst.
In Abhängigkeit vom Verfahren kann eine weitere Qualifizierung der Gesellschafterrolle
erforderlich sein:
• Persönlich haftender Gesellschafter: Ein persönlich haftender Gesellschafter (Vollhafter)
ist ein Gesellschafter, der mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der
Gesellschaft haftet. Das betrifft den Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG)
sowie alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und einer offenen
Handelsgesellschaft (oHG).
• Geschäftsführender Gesellschafter: Ein geschäftsführender Gesellschafter ist
Gesellschafter, für den zusätzlich zu seiner Beteiligung an der Gesellschaft im
Gesellschaftervertrag die Geschäftsführungsbefugnis erteilt ist.
Sofern im jeweiligen Anwendungskontext des Kerndatenmodells bei einer
Personengesellschaft sowohl ihre Gesellschafter (durch die diese Rolle) als auch ihre
gesetzlichen Vertreter angegeben werden, treten aufgrund des Prinzips der Selbstorganschaft
einige davon in doppelter Rolle auf.
G60000160 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Gesellschafter - Juristische Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird ein Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft gefasst.
In Abhängigkeit vom Verfahren kann eine weitere Qualifizierung der Gesellschafterrolle
erforderlich sein:
• Persönlich haftender Gesellschafter: Ein persönlich haftender Gesellschafter (Vollhafter)
ist ein Gesellschafter, der mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der
Gesellschaft haftet. Das betrifft den Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG)
sowie alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und einer offenen
Handelsgesellschaft (oHG).
• Geschäftsführender Gesellschafter: Ein geschäftsführender Gesellschafter ist
Gesellschafter, für den zusätzlich zu seiner Beteiligung an der Gesellschaft im
Gesellschaftervertrag die Geschäftsführungsbefugnis erteilt ist.
Sofern im jeweiligen Anwendungskontext des Kerndatenmodells bei einer
Personengesellschaft sowohl ihre Gesellschafter (durch die diese Rolle) als auch ihre
gesetzlichen Vertreter angegeben werden, treten aufgrund des Prinzips der Selbstorganschaft
einige davon in doppelter Rolle auf.
G60000157 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Gesellschafter - Natürliche Person
Mit dieser Rolle wird ein Gesellschafter einer Personengesellschaft gefasst.
In Abhängigkeit vom Verfahren kann eine weitere Qualifizierung der Gesellschafterrolle erforderlich sein:
• Persönlich haftender Gesellschafter: Ein persönlich haftender Gesellschafter (Vollhafter) ist ein Gesellschafter, der mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Das betrifft den Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG) sowie alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und einer offenen Handelsgesellschaft (oHG).
• Geschäftsführender Gesellschafter: Ein geschäftsführender Gesellschafter ist
Gesellschafter, für den zusätzlich zu seiner Beteiligung an der Gesellschaft im Gesellschaftervertrag die Geschäftsführungsbefugnis erteilt ist.
G60000136 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Gesellschafter - Natürliche Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird ein Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft gefasst.
In Abhängigkeit vom Verfahren kann eine weitere Qualifizierung der Gesellschafterrolle erforderlich sein:
• Persönlich haftender Gesellschafter: Ein persönlich haftender Gesellschafter (Vollhafter) ist ein Gesellschafter, der mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Das betrifft den Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG) sowie alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und einer offenen Handelsgesellschaft (oHG).
• Geschäftsführender Gesellschafter: Ein geschäftsführender Gesellschafter ist
Gesellschafter, für den zusätzlich zu seiner Beteiligung an der Gesellschaft im
Gesellschaftervertrag die Geschäftsführungsbefugnis erteilt ist.
Sofern im jeweiligen Anwendungskontext des Kerndatenmodells bei einer
Personengesellschaft sowohl ihre Gesellschafter (durch die diese Rolle) als auch ihre gesetzlichen Vertreter angegeben werden, treten aufgrund des Prinzips der Selbstorganschaft einige davon in doppelter Rolle auf.
G60000149 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Gesellschafter - Rechtsfähige Personengesellschaft
Mit dieser Rolle wird ein Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft gefasst.
In Abhängigkeit vom Verfahren kann eine weitere Qualifizierung der Gesellschafterrolle
erforderlich sein:
• Persönlich haftender Gesellschafter: Ein persönlich haftender Gesellschafter (Vollhafter)
ist ein Gesellschafter, der mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der
Gesellschaft haftet. Das betrifft den Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG)
sowie alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und einer offenen
Handelsgesellschaft (oHG).
• Geschäftsführender Gesellschafter: Ein geschäftsführender Gesellschafter ist
Gesellschafter, für den zusätzlich zu seiner Beteiligung an der Gesellschaft im
Gesellschaftervertrag die Geschäftsführungsbefugnis erteilt ist.
Sofern im jeweiligen Anwendungskontext des Kerndatenmodells bei einer
Personengesellschaft sowohl ihre Gesellschafter (durch die diese Rolle) als auch ihre
gesetzlichen Vertreter angegeben werden, treten aufgrund des Prinzips der Selbstorganschaft
einige davon in doppelter Rolle auf.
G60000161 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Gesellschafter - Rechtsfähige Personengesellschaft (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird ein Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft gefasst.
In Abhängigkeit vom Verfahren kann eine weitere Qualifizierung der Gesellschafterrolle
erforderlich sein:
• Persönlich haftender Gesellschafter: Ein persönlich haftender Gesellschafter (Vollhafter)
ist ein Gesellschafter, der mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der
Gesellschaft haftet. Das betrifft den Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG)
sowie alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und einer offenen
Handelsgesellschaft (oHG).
• Geschäftsführender Gesellschafter: Ein geschäftsführender Gesellschafter ist
Gesellschafter, für den zusätzlich zu seiner Beteiligung an der Gesellschaft im
Gesellschaftervertrag die Geschäftsführungsbefugnis erteilt ist.
Sofern im jeweiligen Anwendungskontext des Kerndatenmodells bei einer
Personengesellschaft sowohl ihre Gesellschafter (durch die diese Rolle) als auch ihre
gesetzlichen Vertreter angegeben werden, treten aufgrund des Prinzips der Selbstorganschaft
einige davon in doppelter Rolle auf.
G60000158 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Gesellschafter - Sonstige Personenvereinigung
Mit dieser Rolle wird ein Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft gefasst.
In Abhängigkeit vom Verfahren kann eine weitere Qualifizierung der Gesellschafterrolle
erforderlich sein:
• Persönlich haftender Gesellschafter: Ein persönlich haftender Gesellschafter (Vollhafter)
ist ein Gesellschafter, der mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der
Gesellschaft haftet. Das betrifft den Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG)
sowie alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und einer offenen
Handelsgesellschaft (oHG).
• Geschäftsführender Gesellschafter: Ein geschäftsführender Gesellschafter ist
Gesellschafter, für den zusätzlich zu seiner Beteiligung an der Gesellschaft im
Gesellschaftervertrag die Geschäftsführungsbefugnis erteilt ist.
Sofern im jeweiligen Anwendungskontext des Kerndatenmodells bei einer
Personengesellschaft sowohl ihre Gesellschafter (durch die diese Rolle) als auch ihre
gesetzlichen Vertreter angegeben werden, treten aufgrund des Prinzips der Selbstorganschaft
einige davon in doppelter Rolle auf.
G60000162 • Version 2.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Gesellschafter - Sonstige Personenvereinigung (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird ein Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft gefasst.
In Abhängigkeit vom Verfahren kann eine weitere Qualifizierung der Gesellschafterrolle
erforderlich sein:
• Persönlich haftender Gesellschafter: Ein persönlich haftender Gesellschafter (Vollhafter)
ist ein Gesellschafter, der mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der
Gesellschaft haftet. Das betrifft den Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG)
sowie alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und einer offenen
Handelsgesellschaft (oHG).
• Geschäftsführender Gesellschafter: Ein geschäftsführender Gesellschafter ist
Gesellschafter, für den zusätzlich zu seiner Beteiligung an der Gesellschaft im
Gesellschaftervertrag die Geschäftsführungsbefugnis erteilt ist.
Sofern im jeweiligen Anwendungskontext des Kerndatenmodells bei einer
Personengesellschaft sowohl ihre Gesellschafter (durch die diese Rolle) als auch ihre
gesetzlichen Vertreter angegeben werden, treten aufgrund des Prinzips der Selbstorganschaft
einige davon in doppelter Rolle auf.
G60000159 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter / Bevollmächtigter (Antragsteller)
Diese Gruppe kann z.B. genutzt werden, wenn Antragsteller Anträge aus dem Sozialgesetzbereich stellen. Zunächst wird abgefragt, ob es einen gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigen gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt.
Für die gesetzliche Vertretung von Unternehmen/Organisationen wird keine Betreuungsurkunde benötigt.
G60000141 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter / Bevollmächtigter (Antragsteller, wenig)
Dies ist eine praxisorientierte Variante des Gesetzlichen Vertreters / Bevollmächtigten.
Diese Gruppe kann z.B. genutzt werden, wenn Antragsteller Anträge aus dem Sozialgesetzbereich stellen. Zunächst wird abgefragt, ob es einen gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigen gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt.
Für die gesetzliche Vertretung von Unternehmen/Organisationen wird keine Betreuungsurkunde benötigt.
G60000220 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Gesetzlicher Vertreter im Sozialgesetzbereich (Antragsteller)
Diese Gruppe kann z.B. genutzt werden, wenn Antragsteller Anträge aus dem Sozialgesetzbereich stellen.
Zunächst wird abgefragt, ob es einen gesetzlichen Vertreter gibt. Wenn ja, werden die Daten zu diesem abgefragt und auch eine Betreuungsurkunde verlangt.
Für die gesetzliche Vertretung von Unternehmen/Organisationen wird keine Betreuungsurkunde benötigt. Die Legitimation ergibt sich aus dem Gesetz.
G60000108 • Version 1.4 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person
Mit dieser Rolle wird der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft, einer sonstigen Personenvereinigung oder natürlichen Person gefasst. Es handelt sich hierbei um Vertreter, deren Vertretungsmacht sich allein aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt und nicht durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde. Hierunter fallen bei natürlichen Personen die Eltern oder der Vormund für minderjährige Kinder und der Betreuer für volljährige Personen. Hierunter fallen bei einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer sonstigen Personenvereinigung die Mitglieder des Vertretungsorgans (Organwalter, Organmitglieder, Organträger) wie beispielweise: • ein Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 35 GmbhG • ein Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 78 AktG • ein Mitglied des Vorstands einer Genossenschaft gemäß § 24 GenG oder ein Mitglied des Vorstands eines eingetragenen Vereins gemäß § 26 BGB • ein Liquidator bzw. Abwickler einer Gesellschaft gemäß § 66 GmbHG, § 265 AktG, § 269 AktG, § 146 BGB
G60000109 • Version 4.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person (abstrakt, umfassend)
Mit dieser Rolle wird der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, einer rechtsfähigen
Personengesellschaft, einer sonstigen Personenvereinigung oder natürlichen Person gefasst.
Es handelt sich hierbei um Vertreter, deren Vertretungsmacht sich allein aus gesetzlichen
Bestimmungen ergibt und nicht durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde.
Hierunter fallen bei natürlichen Personen die Eltern oder der Vormund für minderjährige Kinder
und der Betreuer für volljährige Personen.
Hierunter fallen bei einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder
einer sonstigen Personenvereinigung die Mitglieder des Vertretungsorgans (Organwalter,
Organmitglieder, Organträger) wie beispielweise:
• ein Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 35 GmbhG
• ein Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 78 AktG
• ein Mitglied des Vorstands einer Genossenschaft gemäß § 24 GenG oder
• ein Mitglied des Vorstands eines eingetragenen Vereins gemäß § 26 BGB
• ein Liquidator bzw. Abwickler einer Gesellschaft gemäß § 66 GmbHG, § 265 AktG, § 269
AktG, § 146 BGB
Bei Personengesellschaften müssen ihre gesetzliche Vertreter aus dem Kreis ihrer
Gesellschafter stammen (Prinzip der Selbstorganschaft), wobei aber nicht alle Gesellschafter
gesetzliche Vertreter sein müssen. Letzteres ist beispielsweise immer der Fall für den
Kommanditisten einer KG, aber auch möglich für eine offene Handelsgesellschaft.
Sofern bei einer Personengesellschaft sowohl ihre gesetzlichen Vertreter als auch ihre
Gesellschafter angegeben werden, treten einige davon entsprechend in doppelter Rolle auf.
Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften nach deutschem Recht müssen die
gesetzlichen Vertreter natürliche Personen sein. Dies gilt aber nicht allgemein für
juristische Personen, beispielsweise nicht für den eingetragenen Verein oder bestimmte
Kapitalgesellschaften nach ausländischem Recht, und auch nicht für Personengesellschaften,
deren gesetzliche Vertreter im Allgemeinen auch juristische Personen (z. B. die Verwaltungs-
GmbH in einer GmbH & Co KG) oder andere rechtsfähige Personengesellschaften sein
können.
Bei gesetzlichen Vertretern, die keine natürliche Personen sind, werden in
Verwaltungsverfahren häufig auch Angaben zu deren gesetzlichen Vertretern (natürliche
Personen) benötigt.
Explizit nicht unter diese Rolle fallen die „rechtsgeschäftlichen Vertreter“,
die Bevollmächtigte sind (Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte). Die
rechtsgeschäftlichen Vertreter eines wirtschaftlich Tätigen werden aktuell im
Kerndatenmodell nicht berücksichtigt.
G60000150 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung
Gesetzlicher Vertreter - Juristische Person (wenig)
Mit dieser Rolle wird der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft, einer sonstigen Personenvereinigung oder natürlichen Person gefasst. Es handelt sich hierbei um Vertreter, deren Vertretungsmacht sich allein aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt und nicht durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde. Hierunter fallen bei natürlichen Personen die Eltern oder der Vormund für minderjährige Kinder und der Betreuer für volljährige Personen. Hierunter fallen bei einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer sonstigen Personenvereinigung die Mitglieder des Vertretungsorgans (Organwalter, Organmitglieder, Organträger) wie beispielweise: * ein Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 35 GmbhG * ein Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 78 AktG * ein Mitglied des Vorstands einer Genossenschaft gemäß § 24 GenG oder ein Mitglied des Vorstands eines eingetragenen Vereins gemäß § 26 BGB * ein Liquidator bzw. Abwickler einer Gesellschaft gemäß § 66 GmbHG, § 265 AktG, § 269 AktG, § 146 BGB
G60000223 • Version 1.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
fachlich freigegeben (gold)
Gesetzlicher Vertreter - Natürliche Person
Mit dieser Rolle wird der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft, einer sonstigen Personenvereinigung oder natürlichen Person gefasst. Es handelt sich hierbei um Vertreter, deren Vertretungsmacht sich allein aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt und nicht durch ein Rechtsgeschäft erteilt wurde.
Hierunter fallen bei natürlichen Personen die Eltern oder der Vormund für minderjährige Kinder und der Betreuer für volljährige Personen.
Hierunter fallen bei einer juristischen Person, einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer sonstigen Personenvereinigung die Mitglieder des Vertretungsorgans (Organwalter, Organmitglieder) wie beispielweise:
• ein Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 35 GmbhG
• ein Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft gemäß § 78 AktG
• ein Mitglied des Vorstands einer Genossenschaft gemäß § 24 GenG oder
ein Mitglied des Vorstands eines eingetragenen Vereins gemäß § 26 BGB
• ein Liquidator bzw. Abwickler einer Gesellschaft gemäß § 66 GmbHG, § 265 AktG, § 269AktG, § 146 BGB
Bei Personengesellschaften müssen ihre gesetzlichen Vertreter aus dem Kreis ihrer
Gesellschafter stammen (Prinzip der Selbstorganschaft), wobei aber nicht alle Gesellschafter gesetzliche Vertreter sein müssen. Letzteres ist beispielsweise immer der Fall für den Kommanditisten einer KG, aber auch möglich für eine offene Handelsgesellschaft.
Sofern bei einer Personengesellschaft sowohl ihre gesetzlichen Vertreter als auch ihre Gesellschafter (durch die Rolle Abschnitt 3.4.5, „Gesellschafter“) angegeben werden, treten einige davon entsprechend in doppelter Rolle auf.
Bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften nach deutschem Recht müssen die gesetzlichen Vertreter natürliche Personen sein. Dies gilt aber nicht allgemein für juristische Personen, beispielsweise nicht den eingetragenen Verein oder bestimmte Kapitalgesellschaften nach ausländischem Recht, und auch nicht für Personengesellschaften, deren gesetzliche Vertreter im Allgemeinen auch juristische Personen (z. B. die Verwaltungs-GmbH in einer GmbH & Co KG) oder andere rechtsfähige Personengesellschaften sein können.
Bei gesetzlichen Vertretern, die keine natürlichen Personen sind, werden in
Verwaltungsverfahren häufig auch Angaben zu deren gesetzlichen Vertretern (natürliche Personen) benötigt.
G60000112 • Version 3.1 •
XDatenfelder 2.0 • Geändert am 11.06.2024
BOB
in Bearbeitung