Anzeige über das Verbringen von Schusswaffen oder Munition aus der Bundesrepublik Deutschland durch gewerbsmäßige Waffenhersteller oder Waffenhändler Entgegennahme
Anzeige über das Verbringen von Schusswaffen oder Munition aus der Bundesrepublik Deutschland durch gewerbsmäßige Waffenhersteller oder Waffenhändler Entgegennahme
Verbringen von Schusswaffen oder Munition aus der Bundesrepublik Deutschland durch gewerbsmäßige Waffenhersteller oder Waffenhändler beim Bundesverwaltungsamt (EU-Meldedienst) anzeigen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- § 30 Satz 3 Waffengesetz (WaffG)
- § 31 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686 zur Festlegung detaillierter Vorkehrungen für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union
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