Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere Genehmigung
Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere Genehmigung
Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere beantragen
Begriffe im Kontext
maßgeblicher Haltungsabschnitt, Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Inland, Haltungseinrichtungen, TierHaltKennzG, Lebensmittelunternehmer, Genehmigung, frisches Schweinefleisch, Tierhaltungskennzeichnung, freiwillige Kennzeichnung, tierhaltender Betrieb, vorverpackte Lebensmittel, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Stall plus Platz, Hackfleisch, Mitteilung, BLE, Haltungsform, Kennzeichnung, Auslauf, Weide, BMEL, Frischluftstall, Ausland, Bio, Nebenprodukt Schlachtung, Stall, Kennnummer, Bundesministerium Landwirtschaft, Faschiertes, Schweinefleisch, Schwein, Platz
Fachlich freigegeben am
08.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- § 22 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
- § 23 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
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