Kultur: Förderung von Kleinprojekten beantragen
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Begriffe im Kontext
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Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuwendungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Kulturmanagement
Moritzstraße 20
09111 Chemnitz
Telefon: +49 371 488-4121
E-Mail: kulturmanagement@stadt-chemnitz.de
Leistungsbeschreibung
Die Kleinprojekteförderung dient der Bezuschussung von kurzfristig entstandenen Projektvorhaben im Kulturbereich. Bei dem Projekt muss es sich um ein zeitlich und sachlich abgegrenztes Einzelvorhaben handeln.Gefördert werden Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie zum Beispiel:
Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen.
Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Fördervorhaben um ein Projekt von öffentlichem Interesse handelt und das Publikum die Möglichkeit hat, an dem Vorhaben barrierearm teilhaben zu können.
Unterstützung soll es für spontan entstandene Projektideen geben, die nicht als langfristige Maßnahme angelegt sind.
Die inhaltliche Ausrichtung sollte sich grundsätzlich am Rahmen der Kulturstrategie der Stadt Chemnitz orientieren (www.chemnitz.de/kulturstrategie).
Die Kleinprojekteförderung versteht sich als ein Teilbereich der Förderung im Rahmen der Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur (www.chemnitz.de/kulturfoerderung).
Die Beantragung der Kleinprojekteförderung ist vom 01.03. bis 15.11. des laufenden Jahres möglich. Die beantragten Projekte müssen bis zum 31.12. desselben Jahres abgeschlossen werden. Die Förderung beträgt bis zu 2.000,00 Euro und maximal 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Es ist ein Eigenanteil von mindestens 20 % im Kosten- und Finanzierungsplan nachzuweisen. Der Eigenanteil kann aus Eigenmitteln oder Leistungen Dritter (z. B. Sponsoring, weitere Förderungen, Einnahmen) erbracht werden. Unbare Eigenleistungen werden nicht anerkannt.
Der Stichtag zur Einreichung des Projektantrages liegt spätestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes. Als Beginn zählt die Beauftragung von Leistungen bzw. das Abschließen von Verträgen oder Erteilen von Aufträgen.
Die Antragsmöglichkeit kann wegen der vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Chemnitz nicht ab 01.03.2025 eröffnet werden.
Weitere Anlaufstellen
Kulturbetrieb
Kulturmanagement
Moritzstraße 20
09111 Chemnitz
Telefon: +49 371 488-4121
E-Mail: kulturmanagement@stadt-chemnitz.de
bei natürlichen Personen; Kopie;
- Personalausweis
bei juristischen Personen (z. B. Vereine); Kopie;
- Satzung
- Vereinsregisterauszug und
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Antragstellung
Antragsberechtigt sind freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z. B. e. V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie EinzelkünstlerInnen, wenn sie gemeinnützige Projekte planen und ihren Sitz in Chemnitz haben bzw. mit einem Vorhaben zur Bereicherung des Kulturangebots in Chemnitz beitragen.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-4121
- E-Mail: kulturmanagement@stadt-chemnitz.de
4 – 6 Wochen
Die Anträge werden vom Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz bearbeitet.
Nach Eingang des Antrages wird dieser geprüft und evtl. fehlende Unterlagen per E-Mail nachgefordert. Wenn alle Dokumente vollständig vorliegen, beginnt der Prozess der Entscheidung über den Förderantrag mit einem Richtwert von ca. 4 Wochen.
Über die Entscheidung zum Förderantrag erhalten die Antragsteller einen schriftlichen Bescheid, der zusätzlich per E-Mail an den Antragsteller gesendet wird.
Nach Realisierung des Förderprojektes ist dem Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz ein einfacher Verwendungsnachweis vorzulegen.
Weitere Fördermöglichkeiten der Stadt Chemnitz:
Förderungen und Zuschüsse