Kultur: Förderung von Maßnahmen aus dem 'Jugendkulturfonds' beantragen
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Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Förderung aus dem 'Jugendkulturfonds' sind in sich geschlossene Projekte und Veranstaltungen der soziokulturellen Jugendarbeit, soziokulturelle Projekte und Veranstaltungen mit generationsübergreifendem, inklusivem und integrativem Charakter, in denen die Zielgruppen Kinder und Jugendliche vorrangig berücksichtigt werden. Vorrang erhalten neue Projekte von Jugendlichen oder sich spontan entwickelnde soziokulturelle Projekte.Antrag Jugendkulturfonds; Original
Satzung; Kopie; Nur erforderlich, wenn es sich bei Antragsteller um einen Verein handelt.
Aktueller Vereinsregisterauszug; Kopie; Nur erforderlich, wenn es sich bei Antragsteller um einen Verein handelt.
Anerkennung der Gemeinnützigkeit; Kopie; Nur erforderlich, wenn es sich bei Antragsteller um einen Verein handelt.
Satzung; Kopie; Nur erforderlich, wenn es sich bei Antragsteller um einen Verein handelt.
Aktueller Vereinsregisterauszug; Kopie; Nur erforderlich, wenn es sich bei Antragsteller um einen Verein handelt.
Anerkennung der Gemeinnützigkeit; Kopie; Nur erforderlich, wenn es sich bei Antragsteller um einen Verein handelt.
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-4121
- E-Mail: kulturmanagement@stadt-chemnitz.de