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Wohnberatung für Menschen im Alter

Sachsen 99107056000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107056000000

Leistungsbezeichnung

Wohnberatung für Menschen im Alter

Leistungsbezeichnung II

Wohnberatung für Menschen im Alter

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 71 SGB XII

Teaser

Ausführliche, individuelle und trägerneutrale Beratung zu Angeboten und Leistungen der verschiedenen Wohnformen.

Unterstützung bei der Antragsstellung bezüglich wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und bei Anträgen zur Richtlinie Wohnraumanpassung.

Volltext

Leistungsbeschreibung

Ausführliche, individuelle und trägerneutrale Beratung zu Angeboten und Leistungen der verschiedenen Wohnformen.

Unterstützung bei der Antragsstellung bezüglich wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und bei Anträgen zur Richtlinie Wohnraumanpassung.

Für ein persönliches Gespräch ist vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

FAQ

Wo finde ich Angebote zu "Wohnen im Alter"?

Seniorenleitfaden der Stadt Chemnitz

Was kostet das Seniorenwohnen oder Betreutes Wohnen?

Die Kosten sind wie auch auf dem "normalen" Wohnungsmarkt sehr verschieden. Der Kaltmietpreis ist abhängig von Leistungsangebot und Ausstattung der Anlage. Genaue Angaben erfährt man beim jeweiligen Träger oder Vermieter.


Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt, kann man neben Pflegehilfsmitteln auch Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können diese gewährt werden, wenn sie bei einem Pflegebedürftigen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erforderlich sind. Unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fallen entweder Umbaumaßnahmen oder technische Hilfen im Haushalt, die meist auch eine Barrierefreiheit im Haus oder der Wohnung schaffen.

Insgesamt dürfen die Zuschüsse einen Betrag von 4.000 Euro je Pflegebedürftigen nicht übersteigen und sind unter Berücksichtigung der Kosten der wohnumfeldverbessernden Maßnahme festzulegen. Voraussetzung ist immer ein Pflegegrad. Mit der Höherstufung in einen höheren Pflegegrad wird erneut der Zuschuss von 4.000 Euro gewährt.

Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

  • Badumbau (Tausch von Wanne gegen Dusche)
  • Verbreiterung der Türen
  • Entfernung von Schwellen und anderen Bodenunebenheiten
  • Fenstergriffe in Greifhöhe bringen
  • Fernbedienung für Lichtschalter und Rollläden ermöglichen
  • Treppen- oder Sitzlift und Rampen installieren

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-5555
  • Fax: 0371 488-5098
  • E-Mail: sozialer-dienst-erwachsene@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden