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Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Thüringen 99089161261000, 99089161261000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089161261000, 99089161261000

Leistungsbezeichnung

Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Verbotenes Glücksspiel (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), Anonymer Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Hinweis unerlaubtes Glücksspiel (Synonym), anonyme Hinweise (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Hinweis verbotenes Glücksspiel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Verbraucherschutz (1150300)
  • Beschwerden und Petitionen (2140200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Teaser

Wenn Sie Hinweise zu einem Angebot oder einer Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Volltext

Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer offiziellen Erlaubnis beziehungsweise einer Lizenz. Die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat. Wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass ein Spieleanbieter ohne eine solche Erlaubnis Glücksspielangebote im Internet veröffentlicht und durchführt, können Sie Ihren Hinweis mithilfe des Hinweisgebers an die zuständige Behörde übermitteln.

Jede Person kann Hinweisgeber sein und dabei auf Wunsch vollständig anonym bleiben.

Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Anzeige von unerlaubtem Glücksspiel Entgegennahme
  • Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer offiziellen Erlaubnis beziehungsweise einer Lizenz; die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat.
  • Eine Person kann Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel geben.
  • Online und nach Wunsch voll anonym
  • Keine polizeiliche Anzeige
  • Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden können.
  • zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Zuständige Stelle

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Formulare

nicht vorhanden