Anzeige zu Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch den Spielenden stellen
Inhalt
Anzeige zu Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch den Spielenden stellen
Anzeige zu Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch den Spielenden stellen
Begriffe im Kontext
Glücksspiel (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), anonyme Hinweise (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Anonymer Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Unregelmäßigkeiten Glücksspiel anzeigen (Synonym), Hinweis Unregelmäßigkeiten Glücksspiel (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
22.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Wenn Sie Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.
Wenn Sie mit einem Glücksspielanbieter über das Ergebnis Ihrer Glücksspieltransaktion oder über den Service, den Sie von ihm erhalten haben, nicht einverstanden sind, sollten Sie diese Unregelmäßigkeiten zuallererst direkt bei diesem Glücksspielanbieter melden. Sollten sie keine Rückmeldung erhalten oder mit dessen Ergebnis unzufrieden sein, können Sie online einen Hinweis einreichen.
- Anzeige von Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch den Spielenden Entgegennahme
- Jede Person kann Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel geben
- online und nach Wunsch voll anonym
- Keine polizeiliche Anzeige
- Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden können
- zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL).