Lehramtsprüfung Anerkennung
Inhalt
Lehramtsstudium Anerkennung eines Lehramtsabschlusses aus einem anderen Bundesland beantragen
Begriffe im Kontext
Referendariat (Synonym), Referendariat an Schulen (Synonym), Staatsprüfung (Synonym), Lehrererlaubnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.06.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1999/1999_10_22-Gegens-Anerkennung-Lehramtspruefungen.pdf
Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1999/1999_10_22-Gegens-Anerkennung-Lehramtspruefungen.pdf
Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf
Sie haben Ihren Lehramtsabschluss in einem anderen Bundesland gemacht? Wie dieser in Hamburg anerkannt wird, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Ihr Lehramtsstudium oder Ihre Lehrbefähigung in einem anderen Bundesland abgeschlossen haben und in Hamburg in den Vorbereitungsdienst oder Schuldienst aufgenommen werden möchten, prüft die zuständige Stelle Ihre Nachweise. Dabei wird sichergestellt, dass Ihre Qualifikationen den Anforderungen entsprechen. Grundsätzlich werden Lehramtsabschlüsse aus anderen Bundesländern in Hamburg anerkannt, sodass einem Wechsel in der Regel nichts im Weg steht.
- amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses und der Urkunde
- Leistungsübersicht des Bachelor-Studienganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Master-Zeugnisses und der Urkunde
- Leistungsübersicht des Master-Studienganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung
- Leistungs- / Studienübersicht der Ersten Staatsprüfung
- gegebenenfalls amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der (Zweiten) Staatsprüfung
- gegebenenfalls amtlich beglaubigte Kopien von Erweiterungsprüfungen
- gegebenenfalls Kopie eines Nachweises über die Namensänderung
Sie haben in einem anderen Bundesland als Hamburg ein Lehramtsstudium mit dem Abschluss der Ersten Staatsprüfung oder dem Master of Education abgeschlossen oder den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
- Sie beantragen die Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Studien- und Prüfungsleistungen mit den Hamburger Anforderungen.
- Sie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert und können dazu Stellung nehmen.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
In Abhängigkeit der Anzahl der vorliegenden Anträge rechnen Sie bitte in etwa mit einer Bearbeitungszeit von circa vier Wochen.
Sie können die Anerkennung jederzeit beantragen.
Sie benötigen die Anerkennung, bevor Sie mit dem Vorbereitungsdienst beginnen können.
Sie benötigen die Anerkennung, damit Sie in den Schuldienst eingestellt werden können.
Sie benötigen die Anerkennung, bevor Sie mit dem Vorbereitungsdienst beginnen können.
Sie benötigen die Anerkennung, damit Sie in den Schuldienst eingestellt werden können.
- Grundsätzliche Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern
- Bewerbung für Vorbereitungsdienst oder Schuldienst in Hamburg
- Prüfung der Qualifikationsnachweise durch zuständige Stelle
- Sicherstellung der Übereinstimmung mit Hamburger Anforderungen