Kurzzeitkennzeichen beantragen
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Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes durchführen möchten, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen. Es beginnt mit der Nummer "04".
Ein Rechtsanspruch darauf, dass ein ausländischer Staat das Kennzeichen anerkennt, besteht nicht.
Die Zulassungsbehörden teilen Kurzzeitkennzeichen nach Maßgabe des §42 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) zu.
Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt zu folgenden Fahrten:
- Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs (§ 2 Nr. 23 FZV). - Überführungsfahrten:
Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort (§ 2 Nr. 25 FZV).
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV). Den Link zur Seite "Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen" finden Sie unter "Formulare".
- Der Hauptwohnsitz oder die Betriebsstätte der antragstellenden Person ist in Bremerhaven bzw. der Standort des Fahrzeugs für das das Kurzeitkennzeichen beantragt werden soll, befindet sich in Bremerhaven
- Das Fahrzeug muss stillgelegt sein und über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen
Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen sind ohne gültige Hauptuntersuchung lediglich in folgenden Fällen möglich:
- Zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder Erlangung einer Betriebserlaubnis bis zur nächstgelegenen Untersuchungs- bzw. Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk und zurück.
- Zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
- Antragssteller:innen, die keinen Wohnsitz in Bremerhaven haben, legen einen schriftlichen Kaufvertrag vor, dass das Fahrzeug in Bremerhaven erworben wurde.
- Antragssteller:innen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen eine in Bremerhaven gemeldete empfangsberechtigte Person nachweisen, die einen gültigen Personalausweis/Reisepass persönlich vorzulegen hat (=Empfangsbevollmächtigte:r)
Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Es kann auch eine Vertretung (zum Beispiel Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
Die Ausstellung ist ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Bürgerbüros möglich.