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Kurzzeitkennzeichen beantragen

Bremen 99036036040000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036036040000

Leistungsbezeichnung

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kurzzeitkennzeichen beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Kfz (Synonym), Überführungsfahrt (Synonym), Überführungskennzeichen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Probe- oder Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes durchführen möchten, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen. Es beginnt mit der Nummer "04".

Ein Rechtsanspruch darauf, dass ein ausländischer Staat das Kennzeichen anerkennt, besteht nicht.

Volltext

Die Zulassungsbehörden teilen Kurzzeitkennzeichen nach Maßgabe des §42 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) zu.

Das Kurzzeitkennzeichen berechtigt zu folgenden Fahrten:

  • Probefahrten:
    Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs (§ 2 Nr. 23 FZV).
  • Überführungsfahrten:
    Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort (§ 2 Nr. 25 FZV).

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV). Den Link zur Seite "Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen" finden Sie unter "Formulare".

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz oder die Betriebsstätte der antragstellenden Person ist in Bremerhaven bzw. der Standort des Fahrzeugs für das das Kurzeitkennzeichen beantragt werden soll, befindet sich in Bremerhaven
  • Das Fahrzeug muss stillgelegt sein und über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen

Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen sind ohne gültige Hauptuntersuchung lediglich in folgenden Fällen möglich:

  • Zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder Erlangung einer Betriebserlaubnis bis zur nächstgelegenen Untersuchungs- bzw. Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk und zurück.
  • Zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
  • Antragssteller:innen, die keinen Wohnsitz in Bremerhaven haben, legen einen schriftlichen Kaufvertrag vor, dass das Fahrzeug in Bremerhaven erworben wurde.
  • Antragssteller:innen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen eine in Bremerhaven gemeldete empfangsberechtigte Person nachweisen, die einen gültigen Personalausweis/Reisepass persönlich vorzulegen hat (=Empfangsbevollmächtigte:r)

Kosten

Gebühr: 12,80€

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Es kann auch eine Vertretung (zum Beispiel Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.

Die Ausstellung ist ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Bürgerbüros möglich. 

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Frist

Diese Kennzeichen besitzen eine maximale Gültigkeitsdauer von sechs Kalendertagen. Sie sind ab Tag der Ausstellung gültig und können nicht im Voraus beantragt werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Ursprungsportal