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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://fimportal.de/  veröffentlichte Website der FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 und gemäß § 2 der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 06.11.2020 mit Hilfe von  https://wave.webaim.org/report#/fimportal.de durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

  • Eine Tastaturbedienung ist nur eingeschränkt möglich.
  • Bilder, Symbole und Hyperlinks sind nur teilweise mit aussagekräftigen Metadaten bezeichnet.
  • Der Kontrast ist nicht immer hoch.
  • Die verlinkten Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Allgemeine Informationen sind nicht in Gebärdensprache und Leichter Sprache verfügbar.

Grund für diese Einschränkungen des Angebotes ist die erst zum 01.01.2020 erfolgte Übernahme der Verantwortung für den Webauftritt im Rahmen der Gründung und des Aufbaus der FITKO.

Die sofortige barrierefreie Gestaltung hätte eine unverhältnismäßige Belastung gem. § 3 Abs. 5 HVBIT dargestellt.

Die barrierefreie Gestaltung soll im Rahmen einer grundlegenden Überarbeitung des Webauftritts erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt steht Ihnen das FIM-Team unter fim@fitko.de persönlich zur Verfügung um Ihnen die benötigten Informationen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Gerne nehmen wir auch Hinweise zu weiteren, bislang nicht aufgeführten, Barrieren auf.

Diese Erklärung wurde am 06.11.2020 erstellt und zuletzt am 06.11.2020 aktualisiert.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de