- Bezeichnung
- Altpapier Entsorgung (fachlich freigegeben (silber))
- Schlüssel
- S05000181V1.0
- Alternative Bezeichnung
- Entsorgung von Altpapier
- Version
- 1.0
- Geändert am:
- 23.02.2022
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Altpapier Entsorgung
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D05000150
- Definition
- Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden. Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
- Handlungsgrundlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); Landesabfallgesetz NRW (LAbfG)
- Bezeichnung
- Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden. Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
- Herausgeber
- Landesredaktion NRW
- Status gesetzt durch
- Daniel Eigenseer (extern)
- Status (Katalog)
- in Bearbeitung*
- Zuletzt geändert am
- 21.10.2021
Bibliothekseintrag
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