- Bezeichnung
- Ruhen der Schulpflicht (fachlich freigegeben (gold))
- Schlüssel
- S05000407V1.2
- Alternative Bezeichnung
- Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die selbst nach Ausschöpfen aller Fördermöglichkeiten die Schule nicht besuchen können stellen
- Version
- 1.2
- Geändert am:
- 08.11.2022
Katalogeintrag
- Name des Dokumentsteckbriefs
- Ruhen der Schulpflicht
- ID des Dokumentsteckbriefs
- D05000321
- Definition
- Schülerinnen und Schüler sind dauerhaft schwer erkrankt. Sie wurden bereits in der Schule sonderpädagogisch unterstützt. Die sonderpädagogischen Möglichkeiten sind ausgeschöpft. Sorgeberechtigte können das Ruhen der Schulpflicht und die Freistellung vom weiteren Besuch der Schule beantragen.
- Handlungsgrundlagen
- § 40 (2) Schulgesetz NRW
- Bezeichnung
- Antrag auf Ruhen der Schulpflicht für Kinder und Jugendlichen, die selbst nach Ausschöpfen aller Fördermöglichkeiten die Schule nicht besuchen können stellen
- Herausgeber
- Landesredaktion NRW
- Status gesetzt durch
- MSB
- Status (Katalog)
- in Bearbeitung*
- Zuletzt geändert am
- 12.10.2022
Bibliothekseintrag
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