Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration Änderung
Änderungen der Anerkennungsvoraussetzungen als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration melden
Begriffe im Kontext
Aktivitätskonzentration, § 155, §155, BfS, 222Rn, Bestimmte Messstelle, Bundesamt für Strahlenschutz, Strahlenschutzgesetz, Nachmeldung von Geräten, Personalwechsel, StrlSchV, Radonmetrologie, anerkannte Stelle, Strahlenschutzverordnung, Radonmessung, Radon, Änderung von Verfahren, Radon-222, Radon am Arbeitsplatz
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
Fachlich freigegeben am
11.08.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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