Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration Änderung
Änderungen der Anerkennungsvoraussetzungen als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration melden
Begriffe im Kontext
Strahlenschutzgesetz, anerkannte Stelle, Radon, 222Rn, Bundesamt für Strahlenschutz, Nachmeldung von Geräten, Aktivitätskonzentration, BfS, Radon am Arbeitsplatz, StrlSchV, Personalwechsel, Änderung von Verfahren, Strahlenschutzverordnung, Radonmessung, Radon-222, Bestimmte Messstelle, § 155, Radonmetrologie, §155
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
Fachlich freigegeben am
11.08.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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