Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen Erteilung für Beförderung außerhalb des Bundesgebietes
Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen Erteilung für Beförderung außerhalb des Bundesgebietes
Beförderung von Kriegswaffen per Schiff oder Flugzeug außerhalb des Bundesgebietes beantragen
Begriffe im Kontext
Kriegswaffen, Bombe, Maschinenpistole, Kriegswaffenliste, Kleinwaffe, Panzer, Maschinenkanone, Luftfracht, Reederei, Rohrwaffen, Geschoss, Mine, Militärtransport, Kampfflugzeug, Beförderung, Kampffahrzeug, Transport, Munition, Handgranate, Minenlegsystem, Rüstungsgut, Pistole, Gefechtskopf, Seefracht, Kriegswaffengesetz, Kampfhubschrauber, Unterstützungsfahrzeug, Mörser, Minenwurfsystem, Dispenser, Rüstungsgüter, außerhalb, Kriegsschiff, Flugkörper, Haubitze, Panzerabwehrwaffe, Flammenwerfer, Laserwaffe, Selbstfahrlafette, Torpedo, Waffen, Suchkopf, Verordnung Kontrolle Kriegswaffen, Granate, Maschinengewehr, Kampfpanzer, Kanone, Kriegswaffenkontrollgesetz, Kriegswaffenverordnung
Fachlich freigegeben am
23.07.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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