Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für ehemalige Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für ehemalige Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Begriffe im Kontext
Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Ehemalige Deutsche, Staatsangehörigkeit verloren, Auslandseinbürgerung, Deutsche Staatsangehörigkeit, Paragraph 13 Staatsangehörigkeitsgesetz, Ehemalige deutsche Staatsangehörige, Wiedereinbürgerung
der deutschen Staatsangehörigkeit für ehemalige Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
- Voraussetzungen für die Einbürgerung von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats
Fachlich freigegeben am
20.10.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
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