Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für ehemalige Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für ehemalige Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Begriffe im Kontext
Deutsche Staatsangehörigkeit, Paragraph 13 Staatsangehörigkeitsgesetz, Staatsangehörigkeit verloren, Wiedereinbürgerung, Ehemalige Deutsche, Auslandseinbürgerung, Ehemalige deutsche Staatsangehörige, Ermessenseinbürgerung, Einbürgerung
der deutschen Staatsangehörigkeit für ehemalige Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
- Voraussetzungen für die Einbürgerung von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats
Fachlich freigegeben am
20.10.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
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