Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Als Ausländerin oder Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen
Begriffe im Kontext
Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Staatsangehörigkeit, StAG, BVA, Bundesverwaltungsamt, Staatsangehörigkeitsgesetz, Deutsche Staatsangehörigkeit, Einbürgerungsurkunde, Auslandseinbürgerung, Paragraf 14
der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
- Voraussetzungen für die Einbürgerung von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats
Fachlich freigegeben am
06.11.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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