Befreiungsbescheinigung nach § 9 InvStG Ausstellung
Befreiungsbescheinigung für steuerbegünstigte ausländische Anleger von Investmentfonds beantragen
Begriffe im Kontext
Steuerbegünstigung, BZSt, ausländische Anleger, Steuerbefreiung, Befreiungsbescheinigung, Investmentfonds, Bundeszentralamt für Steuern
- Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)
- Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
Fachlich freigegeben am
20.11.2020
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Finanzen (BMF)
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