Entlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer durch Erteilung von Freistellungsbescheinigungen an ausländische Gesellschaften Durchführung
Entlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer durch Erteilung von Freistellungsbescheinigungen an ausländische Gesellschaften Durchführung
(Teil-)Freistellung von der deutschen Kapitalertragsteuer für ausländische Kapitalgesellschaften beantragen
Begriffe im Kontext
Freistellungsbescheinigung, Quellensteuer Kapitalgesellschaft, Ansässigkeit Kapitalertragsteuer, KapSt, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, ausländische Gesellschaft, Kapitalerträge, Freistellung, Abzugsteuer
- Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)
- Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
Fachlich freigegeben am
15.12.2020
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
§ 50c Abs. 2 EStG
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