- Bezeichnung
- Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO in Sonderfällen und in Fällen originärer Zuständigkeit Erteilung
- Schlüssel
- 99102086001000
- Alternative Bezeichnung
- Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO in Sonderfällen und in Fällen originärer Zuständigkeit nach § 89 Abs. 2 Satz 2 AO beantragen
- Geändert am:
- 27.09.2021
Katalogeintrag
- Leistungsgruppierung
- Steuern
- Leistungskennung
- Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO in Sonderfällen und in Fällen originärer Zuständigkeit
- Leistungsverrichtung
- Erteilung
- Typ
- 1
- Kennzeichen 'Einheitliche Stelle'
- nein
- SDG-Informationsbereiche
- Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen
Bibliothekseintrag
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