Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland Bewilligung
Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland bei der Zollverwaltung beantragen
Begriffe im Kontext
GoBD, Ausland, steuerliche Pflichten, Zollverwaltung, Führung und Aufbewahrung, GZD, eBuchung, elektronische Buchführung, Drittland, Generalzolldirektion, sonstige elektronische Aufzeichnungen, Zoll, Verlagerung Buchführung, Datenzugriff
Fachlich freigegeben am
11.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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