Befreiung von der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten Bescheinigung für ausländische diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen und deren Mitglieder
Befreiung von der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten Bescheinigung für ausländische diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen und deren Mitglieder
Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied die Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen
Begriffe im Kontext
EU, ausländische diplomatische Mission, Europäische Union, Antrag, Mehrwertsteuer, BZSt, EU-Mitgliedstaaten, Bundeszentralamt für Steuern, konsularische Vertretung, Befreiung, Umsatzsteuer, Konsulat, Botschaft
für ausländische diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen und deren Mitglieder
Fachlich freigegeben am
22.07.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
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