Befreiung von der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten Bescheinigung für internationale Organisationen und deren Mitglieder
Befreiung von der Mehrwertsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten Bescheinigung für internationale Organisationen und deren Mitglieder
Als internationale Organisation oder deren Mitglied die Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen
Begriffe im Kontext
internationale Organisation, Europäische Union, Bundeszentralamt für Steuern, EU, Umsatzsteuer, BZSt, Befreiung, EU-Mitgliedstaaten, Mehrwertsteuer, Antrag
Fachlich freigegeben am
26.07.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
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