Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop (OSS) Durchführung für im Drittland ansässige Unternehmer (Nicht-EU-Regelung)
Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop (OSS) Durchführung für im Drittland ansässige Unternehmer (Nicht-EU-Regelung)
Wahlrecht für Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland zur Besteuerung von Waren im One-Stop-Shop (OSS) beantragen
Begriffe im Kontext
Sonderregelung, Ausnahmeregelung, BOP, Elektronische Dienstleistungen, Registrierungsanzeige, Unternehmer, Europa, BZSt, Drittland, Steuererklärung, Bundeszentralamt für Steuern, OSS, One-stop-shop, Umsatzsteuer, Online-Handel, Europäische Union, BZStOnline-Portal, Online-Dienstleistungen, Nicht-EU-Regelung, EU, E-Commerce
Fachlich freigegeben am
09.03.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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