Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop (OSS) Durchführung für im Drittland ansässige Unternehmer (Nicht-EU-Regelung)
Besteuerungsverfahren One-Stop-Shop (OSS) Durchführung für im Drittland ansässige Unternehmer (Nicht-EU-Regelung)
Wahlrecht für Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland zur Besteuerung von Waren im One-Stop-Shop (OSS) beantragen
Begriffe im Kontext
Registrierungsanzeige, Drittland, Elektronische Dienstleistungen, Steuererklärung, Umsatzsteuer, BZSt, Sonderregelung, EU, Online-Dienstleistungen, One-stop-shop, BZStOnline-Portal, E-Commerce, Europa, OSS, Nicht-EU-Regelung, Unternehmer, Europäische Union, Bundeszentralamt für Steuern, Ausnahmeregelung, Online-Handel, BOP
Fachlich freigegeben am
09.03.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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