Weiteres Rufzeichen für das Betreiben einer Amateurfunkstelle als Klubstation Zuteilung
Weiteres Rufzeichen für das Betreiben einer Amateurfunkstelle als Klubstation Zuteilung
Zuteilung oder Verlängerung der Zuteilungsdauer eines Klubstationsrufzeichens beantragen
Begriffe im Kontext
Amateurfunk, Rufzeichen, BNetzA, Rufzeichenzuteilung, Teilnahme am Amateurfunk, Amateurfunkdienst, Funkamateur, Klubstationsrufzeichen, Klubstation, Contestgruppe, Amateurfunker, Amateurfunklizenz, Klub, Bundesnetzagentur
Fachlich freigegeben am
16.07.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- § 3 Absatz 2 Amateurfunkgesetz (AFuG)
- §§ 14 und 15 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- Abschnitt 3 der aktuellen Fassung der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA – BNetzABGebV)
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