Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere Genehmigung
Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere Genehmigung
Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere beantragen
Begriffe im Kontext
freiwillige Kennzeichnung, Faschiertes, Stall plus Platz, Auslauf, BMEL, Schweinefleisch, Haltungsform, maßgeblicher Haltungsabschnitt, Lebensmittelunternehmer, Frischluftstall, Ausland, Tierhaltungskennzeichnung, Bio, frisches Schweinefleisch, TierHaltKennzG, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Schwein, Haltungseinrichtungen, Inland, Mitteilung, Weide, Kennzeichnung, Genehmigung, Kennnummer, tierhaltender Betrieb, Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Platz, Nebenprodukt Schlachtung, BLE, vorverpackte Lebensmittel, Hackfleisch, Stall, Bundesministerium Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
08.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- § 22 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
- § 23 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
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