Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere Verlängerung
Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere Verlängerung
Verlängerung der Genehmigung der freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere beantragen
Begriffe im Kontext
Hackfleisch, Genehmigung, Haltungsform, Bundesanstalt Landwirtschaft Ernährung, tierhaltender Betrieb, BLE, Mitteilung, Schweinefleisch, Inland, frisches Schweinefleisch, Kennnummer, Stall plus Platz, Platz, vorverpackte Lebensmittel, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Faschiertes, Bio, Auslauf, Kennzeichnung, Bundesministerium Landwirtschaft, Haltungseinrichtungen, Ausland, Verlängerung, BMEL, Schwein, freiwillige Kennzeichnung, maßgeblicher Haltungsabschnitt, Tierhaltungskennzeichnung, TierHaltKennzG, Lebensmittelunternehmer, Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Stall, Weide, Frischluftstall, Nebenprodukt Schlachtung
Fachlich freigegeben am
08.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- § 22 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
- § 23 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
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