Abfindung einer Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat Bewilligung
Abfindung einer Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat Bewilligung
Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartnerinnen oder Ehepartner aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen
Begriffe im Kontext
Rente, Leistungen nach Tod, Abfindung neue Lebenspartnerschaft, Leistungen eingetragene Lebenspartnerin/Lebenspartner, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Witwerrente/Witwenrente, Abfindung Hinterbliebenenrente, Berufsgenossenschaft, Feuerwehrunfallkasse, Hinterbliebenenleistung, Leistungen Witwen/Witwer, Leistungen bei Tod, Unfallkasse, Rentenanspruch Unfallversicherung, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Geldleistungen, Abfindung erste Wiederheirat, Abfindung, Wiederheirat Rentenanspruch
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
- Todesfall (1190100)
- Eheschließung (1020300)
Fachlich freigegeben am
22.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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