Renten für Verwandte der aufsteigenden Linie (Elternrente) aus der gesetzlichen Unfallversicherung Gewährung
Renten für Verwandte der aufsteigenden Linie (Elternrente) aus der gesetzlichen Unfallversicherung Gewährung
Begriffe im Kontext
Leistungen nach dem Tod, Leistungen für Pflegeltern, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, Unfallkasse, gesetzliche Unfallversicherung, Verwandte der aufsteigenden Linie, Eltern von Versicherten, Leistungen bei Tod, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Leistungen für Stiefeltern, Geldleistungen
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
Fachlich freigegeben am
06.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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