Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB Erlass
Begriffe im Kontext
Inverkehrbringen, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Import, Allgemeinverfügung, EU-Mitgliedsstaat, LFGB, Warenverkehrsfreiheit, Lebensmittelsicherheit, Verbringen, Lebensmittel, Angereicherte Lebensmittel
Fachlich freigegeben am
10.03.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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