Ausnahme von Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 für allgemeine traditionelle Bezeichnungen Entgegennahme
Ausnahme von Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 für allgemeine traditionelle Bezeichnungen Entgegennahme
Antrag auf Verwendung eines Begriffs als allgemeine traditionelle Bezeichnung als Ausnahme von der Anwendung des Artikels 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einreichen
Begriffe im Kontext
BVL, EU-Verordnung Nummer 1924/2006, Traditionelle Bezeichnung, Ausnahme, Aufmachung, Kennzeichnung, Gesundheitsbezogene Angaben, Werbung, Allgemeine Bezeichnung, Lebensmittelunternehmen, Entgegennahme, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittel, Verbraucherschutz, Zulassung
Fachlich freigegeben am
21.06.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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