Zollanmeldung für Waren von Streitkräften der NATO-Staaten, NATO-Hauptquartiere und PfP-Vertragsstaaten Anmeldung
Zollanmeldung für Waren von Streitkräften der NATO-Staaten, NATO-Hauptquartiere und PfP-Vertragsstaaten Anmeldung
Begriffe im Kontext
NATO-Vertragsstaaten, Formblatt 302, NATO-Truppenstatut, Partnerschaft für den Frieden, Außertarifliche Zollbefreiung, Zollfrei, Truppenverwendung, Zollbefreiung, Nationales Zollverfahren, Zollfreiheit, PfP-Vertragsstaaten, Partnership for Peace, NATO-Hauptquartierprotokoll, NATO, zollfrei
Fachlich freigegeben am
07.05.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
Dienstvorschrift für das Truppenzollrecht des Bundesministeriums der Finanzen (Z 6301), Absatz 22
- Abkommen vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen
- Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsparteien des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen
- Protokoll vom 28. August 1952 über die Rechtsstellung der aufgrund des Nordatlantikvertrages errichteten Hauptquartiere
- § 3 Absatz 1 Truppenzollgesetz (TrZollG)
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