Krankenversicherungsbestimmungen für kurze oder längere Aufenthalte in einem anderen Mitgliedstaat und Antrag auf Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte
Krankenversicherungsbestimmungen für kurze oder längere Aufenthalte in einem anderen Mitgliedstaat und Antrag auf Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte
Krankenversicherungsbestimmungen und Antrag auf Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte
Begriffe im Kontext
private Auslandsreise-Krankenversicherung, Krankenversicherungskarte, gesetzlichen Leistungsumfang, Gesundheitsversorgung, medizinische Versorgung bei Notfällen, europäische Krankenversicherungskarte, EHIC, Gesetzliche Krankenversicherung, Anspruchsbescheinigung, private Krankenversicherung, Vordruck S1, Versorgung bei chronischen Erkrankungen
- Krankenversicherungsbestimmungen für kurze oder längere Aufenthalte in einem anderen Mitgliedstaat und Antrag auf Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte
Fachlich freigegeben am
06.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
GKV-Spitzenverband, DVKA
Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung – EU-PATIENTEN.DE
Stammtext nicht verfügbar für Typ 11 Leistung