Medien und Meinungsfreiheit Entgegennahme
Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreichen
Begriffe im Kontext
Medienförderung, Auf Rechtsbehelf verzichten, Deutsche Welle, BMZ, Deutsche Welle Akademie, Auszahlung beschleunigen, Medienförderung in Entwicklungsländern, DW Akademie, Rechtsbehelfsverzicht, Verzicht auf Widerspruch, Medienentwicklung, Pressefreiheit, Medien und Meinungsfreiheit, Klage vor dem Verwaltungsgericht, DW, Rechtsmittelverzicht, Medienfreiheit, Meinungsfreiheit
Fachlich freigegeben am
10.11.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Bundeshaushalt, aktuelles Haushaltsjahr, Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 68705
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Stammtext nicht verfügbar für Typ 1 Leistung