Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Entgegennahme
Rechtsmittelverzichtserklärung zu gefördertem Vorhaben einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft einreichen
Begriffe im Kontext
Bundesentwicklungsministerium, Wartezeit verkürzen, Förderung, BMZ, Bundesministerium für Entwicklung, Unternehmen, Auszahlung beschleunigen, Fördergelder, Bundesministerium wirtschaftliche Zusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Durchführungsorganisation, Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Rechtsmittelverzicht, Entwicklung und Zusammenarbeit, Wirtschaftskooperation, EPW
Fachlich freigegeben am
25.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- § 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - AN Best-P
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