Ausbildungsförderung (BAföG)
D00000110• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Als Auszubildende/r (Schüler/in oder Studierende/r) können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Ihre Ausbildung förderungsfähig ist und wenn Ihnen die für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Handlungsgrundlage
- BAföG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden