Antrag Ausstellung Geburtsurkunde
D00000115• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Eltern sind verpflichtet, die Geburt eines Kindes anzuzeigen, im Zuge dessen wird ein Geburtsregistereintrag erstellt und auf Antrag daraus eine Geburtsurkunde ausgestellt. Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, enthält Angaben zu Vor- und Familiennamen sowie im Regelfall zu den Eltern. Die Ausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters.
Handlungsgrundlage
- §§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 59 und 62 PStG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden