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Antrag Ausstellung Geburtsurkunde

D00000115 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eltern sind verpflichtet, die Geburt eines Kindes anzuzeigen, im Zuge dessen wird ein Geburtsregistereintrag erstellt und auf Antrag daraus eine Geburtsurkunde ausgestellt. Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, enthält Angaben zu Vor- und Familiennamen sowie im Regelfall zu den Eltern. Die Ausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters.

Handlungsgrundlage


  • §§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 59 und 62 PStG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden