Geburtsurkunde
D00000116• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Eine Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person. In die Geburtsurkunde werden aufgenommen: 1. die Vornamen und der Geburtsname des Kindes, 2. das Geschlecht des Kindes, 3. Ort und Tag der Geburt, 4. die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes, 5. die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt. Auf Verlangen werden in die Geburtsurkunde Angaben zu Nr. 2, 4 und 5 nicht aufgenommen. Im Zuge des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens: Bei Nachzug von Kindern sind zudem folgende Nachweise vorzulegen: Internationale Geburtsurkunde/n als amtlich beglaubigte Kopie/n oder Original/e oder amtlich beglaubigte Kopie/n der von der deutschen Auslandsvertretung legalisierten oder durch die zuständige Behörde mit Apostille versehenen Geburtsurkunde/n in Originalsprache und in deutscher Übersetzung jeweils als einfache Kopie/n
Handlungsgrundlage
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG), § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden