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Geburtsurkunde

D00000116 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person. In die Geburtsurkunde werden aufgenommen: 1. die Vornamen und der Geburtsname des Kindes, 2. das Geschlecht des Kindes, 3. Ort und Tag der Geburt, 4. die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes, 5. die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt. Auf Verlangen werden in die Geburtsurkunde Angaben zu Nr. 2, 4 und 5 nicht aufgenommen. Im Zuge des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens: Bei Nachzug von Kindern sind zudem folgende Nachweise vorzulegen: Internationale Geburtsurkunde/n als amtlich beglaubigte Kopie/n oder Original/e oder amtlich beglaubigte Kopie/n der von der deutschen Auslandsvertretung legalisierten oder durch die zuständige Behörde mit Apostille versehenen Geburtsurkunde/n in Originalsprache und in deutscher Übersetzung jeweils als einfache Kopie/n

Handlungsgrundlage


  • § 59 Personenstandsgesetz (PStG), § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Geburtsurkunde

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden