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Sterbeurkunde Ausstellung

D00000124 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine Sterbeurkunde dient zum Nachweis eines Todesfalls und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Sterberegister ausgestellt. Sie kann von den Ehegatten sowie den Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf die Ausstellung von Sterbeurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Handlungsgrundlage


  • §§ 52, 55, 60, 62, 65 PStG; § 50 PStV i.V.m. Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern; Anlage 6 PStV; § 3 BDSG; Art. 6 DSGVO; § 14 VwVfG; §§ 107, 1902 BGB; Art. 2 Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012; § 64 SGB X.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden