Sterbeurkunde Ausstellung
D00000124• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Eine Sterbeurkunde dient zum Nachweis eines Todesfalls und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Sterberegister ausgestellt. Sie kann von den Ehegatten sowie den Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf die Ausstellung von Sterbeurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Handlungsgrundlage
- §§ 52, 55, 60, 62, 65 PStG; § 50 PStV i.V.m. Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern; Anlage 6 PStV; § 3 BDSG; Art. 6 DSGVO; § 14 VwVfG; §§ 107, 1902 BGB; Art. 2 Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012; § 64 SGB X.
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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