Zustimmungsanfrage BA
D00000141• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Bevor eine Fachkraft aus einem Drittstaat eingestellt werden kann, benötigen es in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Handlungsgrundlage
- § 39 (2) AufenthG
Formularangaben
Zustimmungsanfrage an die Bundesagentur für Arbeit zur Genehmigung der Beschäftigung eines Ausländers
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden