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Zustimmungsanfrage BA

D00000141 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bevor eine Fachkraft aus einem Drittstaat eingestellt werden kann, benötigen es in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Handlungsgrundlage


  • § 39 (2) AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zustimmungsanfrage an die Bundesagentur für Arbeit zur Genehmigung der Beschäftigung eines Ausländers

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden