Auskunft Arbeitgeber (Zustimmung zur Beschäftigung)
D00000143• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Der Arbeitgeber, bei dem ein Ausländer beschäftigt werden soll oder beschäftigt ist, der dafür eine Zustimmung benötigt oder erhalten hat, hat der Bundesagentur für Arbeit Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteilen.
Handlungsgrundlage
- § 39 (4) AufenthG
Formularangaben
Auskunft vom Arbeitgeber zum Arbeitsverhältnis mit einem Ausländer für die Bundesagentur für Arbeit
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden