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Auskunft Arbeitgeber (Zustimmung zur Beschäftigung)

D00000143 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Arbeitgeber, bei dem ein Ausländer beschäftigt werden soll oder beschäftigt ist, der dafür eine Zustimmung benötigt oder erhalten hat, hat der Bundesagentur für Arbeit Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteilen.

Handlungsgrundlage


  • § 39 (4) AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Auskunft vom Arbeitgeber zum Arbeitsverhältnis mit einem Ausländer für die Bundesagentur für Arbeit

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden