Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan (Anzeige Tätigkeiten mit Asbest)
D00000147• Version 2.0•
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Inhalt
Definition
Der Arbeitgeber hat für Tätigkeiten mit Asbest die Gefährdungen der Beschäftigten zu beurteilen. Dabei sind Art, Zustand und Menge des asbesthaltigen Materials, Ausmaß und Dauer der Exposition, Arbeitsbedingungen und Verfahren sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist ein Arbeitsplan zu erstellen, der die Vorgehensweise und Arbeitstechniken, persönliche Schutzausrüstung, Freigabe des Arbeitsbereiches nach Abschluss der Tätigkeiten und Abfallbehandlung/-bereitstellung beschreibt.
Handlungsgrundlage
- § 6 GefStoffV; Anhang I Nr. 2.4.4 GefStoffV; Nr. 4 TRGS 519; Anlage 1.4 TRGS 519
Formularangaben
Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan (§ 6 GefStoffV; Anhang I Nr. 2.4.4 GefStoffV; Nr. 4 TRGS 519; Anlage 1.4 TRGS 519)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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