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Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan (Anzeige Tätigkeiten mit Asbest)

D00000147 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Der Arbeitgeber hat für Tätigkeiten mit Asbest die Gefährdungen der Beschäftigten zu beurteilen. Dabei sind Art, Zustand und Menge des asbesthaltigen Materials, Ausmaß und Dauer der Exposition, Arbeitsbedingungen und Verfahren sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist ein Arbeitsplan zu erstellen, der die Vorgehensweise und Arbeitstechniken, persönliche Schutzausrüstung, Freigabe des Arbeitsbereiches nach Abschluss der Tätigkeiten und Abfallbehandlung/-bereitstellung beschreibt.

Handlungsgrundlage


  • § 6 GefStoffV; Anhang I Nr. 2.4.4 GefStoffV; Nr. 4 TRGS 519; Anlage 1.4 TRGS 519

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan (§ 6 GefStoffV; Anhang I Nr. 2.4.4 GefStoffV; Nr. 4 TRGS 519; Anlage 1.4 TRGS 519)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Fachlich freigegebene Version / Neu gegenüber Version 1.0: Name + Bezeichnung Eingabe + Definition + Bezug