Antrag Approbation Ärztin oder Arzt aus Drittstaaten
D00000157• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Damit man in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten kann, braucht man die Approbation. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu dem Beruf. Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat kann man in Deutschland die Approbation erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören. Die Approbation wird vom LAVG erteilt, wenn die ärztliche Ausbildung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird im Anerkennungs-Verfahren überprüft. Den Antrag für das Verfahren kann man auch aus dem Ausland stellen.
Handlungsgrundlage
- § 3 BÄO (Bundesärzteordnung); § 39 ÄApprO 2002 (Approbationsordnung für Ärzte)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden