Ausbildungsnachweis
D00000160• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Ausbildungsnachweis. Soweit für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren erforderlich, leitet die zuständige Ausländerbehörde das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation oder zur Zeugnisbewertung des ausländischen Hochschulabschlusses ein. Für die Durchführung diese Verfahrens ist ein Ausbildungsnachweis in Originalsprache und in deutscher Übersetzung als Kopie nötig.
Handlungsgrundlage
- § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden