Mitteilung Beschleunigtes Fachkräfteverfahren fehlende Unterlagen
D00000170• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Der Ausländer ist verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen. Die Ausländerbehörde kann ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Sie setzt ihm eine solche Frist, wenn sie die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wegen fehlender oder unvollständiger Angaben aussetzt, und benennt dabei die nachzuholenden Angaben. Nach Ablauf der Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können unberücksichtigt bleiben.
Handlungsgrundlage
- § 82 Abs. 1 AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Mitteilung über fehlende Unterlagen
Stichwörter
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Versionshinweis
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