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Mitteilung Beschleunigtes Fachkräfteverfahren fehlende Unterlagen

D00000170 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Ausländer ist verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen. Die Ausländerbehörde kann ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Sie setzt ihm eine solche Frist, wenn sie die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wegen fehlender oder unvollständiger Angaben aussetzt, und benennt dabei die nachzuholenden Angaben. Nach Ablauf der Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können unberücksichtigt bleiben.

Handlungsgrundlage


  • § 82 Abs. 1 AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mitteilung über fehlende Unterlagen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Mitteilung über fehlende Unterlagen

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden